Samstag, 31. Oktober 2009

Fahrbereit und TÜV-geprüfter Autoschrott

Wer ein Fahrzeug mit den Worten fahrbereit verkauft, und einen Hinweis auf den laufenden TÜV gibt, steht dafür ein, dass das verkaufte Fahrzeug auch verkehrssicher ist. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer dann auch nicht weiter (OLG Hamm, AZ 28 U 42/09). Das Oberlandesgericht sprach dem Käufer Gewährleistungsrechte zu, da der Gewährleistungsausschluss durch die eindeutige Beschreibung der Verkehrssicherheit nicht auf diese Eigenschaft beziehen konnte.
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