Sonntag, 24. Januar 2010

Entgangener Gewinn des Selbstständigen beim Personenschaden

Grundsätzlich ist bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden auch der entgangene Gewinn zu ersetzen, wenn der Verletzte Unternehmer ist. Dieser Schaden ist aber recht schwierig zu berechnen. Grundsätzlich reicht es aber aus, hierfür sog. Anknüpfungstatsachen zu benennen und über die Höhe des entgangenen Gewinns ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen zu lassen.

Dies geht nach dem BGH nunmehr auch im Wege eines so genannten selbstständigen Beweisverfahrens (BGH vom 20.10.2009, V ZB 53/08). In einem solchen Verfahren geht es einzig darum, möglichst verbindlich für ein etwaiges Klageverfahren in einem Sachverständigengutachten klären zu lassen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und/oder wer diesen verursacht hat. Ein solches Verfahren ist häufig weniger zeitaufwändig als ein Klageverfahren. Rechtsanwalt Strieder, Verkehrsrecht, Büros in Leverkusen und Solingen, www.anwalt-strieder.de

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