Freitag, 29. Januar 2010

Laufender TÜV beim Schrott-PKW

Wer ein Fahrzeug mit " laufendem TÜV" anpreist, und dieses noch dazu als fahrbereit darstellt, beschreibt das Fahrzeug als verkehrssicher. Da hilft auch kein Gewährleistungsausschluss, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, so der Verkehrsrechtler Rechtsanwalt Christoph Strieder mit Büros in Leverkusen und Solingen. Denn die Tendenz der Rechtsprechung geht dahin, einen Gewährleistungsausschluss nur für solche Mängel des Fahrzeugs anzuerkennen, die nicht eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien betreffen. So hat dies auch das OLG Hamm entschieden, an das sich letztlich ein Autokäufer wandte, der ein "fahrbereites" Fahrzeug mit schweren Karosseriemängeln kaufte, das er im Verkehr überhaupt nicht einsetzen konnte (OLG Hamm, AZ 28 U 42/09. www.verkehrsrecht-x-anwalt.de www.anwalt-strieder.de

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