Mittwoch, 25. August 2010

Park-Piepser: teures blindes Vertrauen

Das Amtsgericht München ist zu der Entscheidung gekommen, dass ein blindes Verlassen auf einer Einparkhilfe, die versagt, so dass der Fahrer beim Rückwärtsfahren einen Schaden verursacht, eine grobe Fahrlässigkeit darstellt so dass die Kaskoversicherung des Fahrers für dessen eigenen Schaden nicht aufkommen muss (AG München, AZ 275 C 15658/07). http://www.anwalt-strieder.de/ http://www.rechtsrat-verkehrsrecht.de/

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