Samstag, 20. November 2010

Nutzungsausfallentschädigung bei unklarem Versicherungsschutz

Schadensersatz für die unfallbedingten Ausfallzeiten des beschädigten Fahrzeugs unterliegen grundsätzlich der Schadensminderungspflicht dessen, der den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens verlangt. Notfalls muss der Geschädigte Minute Reparatur durchführen oder ein Kredit zur Durchführung einer Reparatur aufnehmen. Problematisch ist das natürlich dann, wenn der Geschädigte überhaupt nicht weiß, ob sein Schaden erstattet wird. In einem vom Amtsgericht Wolfsburg (AG Wolfsburg vom 15.8.2007, AZ zehn C 111/07) entschiedenen Fall benötigte der Kläger 56 Tage, um den Versicherungsschutz eines polnischen Fahrzeugs, das in Deutschland am Unfall beteiligt war, herauszufinden. Das Amtsgericht hat zu Gunsten des Klägers entschieden, dass für 56 Tage ein Nutzungsausfall erstattet werden muss. Das Amtsgericht hat sich auch darauf berufen, dass für den Fall eines fehlenden Haftpflichtversicherungsschutz des polnischen Fahrzeugs die Gefahr bestand, dass der Kläger seine Ansprüche möglicherweise mit zweifelhaften Erfolgsaussichten in Polen hätte durchsetzen müssen. http://www.anwalt-strieder.de/ http://www.rechtsrat-verkehrsrecht.de/
(Christoph Strieder, Rechtsanwalt in Solingen/Leverkusen, Schwerpunkt Verkehrsrecht)

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