Freitag, 17. Januar 2014

Kostenpflichtig Abgeschleppt


Vorsicht beim unberechtigten Parken auf einem Supermarktparkplatz, das könnte für Sie teuer werden! In dem vorliegenden Fall des BGH stellte die Klägerin ihren Pkw unberechtigt auf einen Supermarktplatz ab und wurde daraufhin von dem Eigentümer des Supermarktes abgeschleppt, der zur Herausgabe des Pkw eine „Abschleppgebühr“ forderte. Im späteren Gerichtsverfahren forderte die Klägerin die Herausgabe ihres Pkw Zug um Zug gegen die Zahlung einer verringerten Abschleppgebühr an den Beklagten und der Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung. Der BGH lehnte dies mit der Begründung ab, dass das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeuges eine verbotene Eigenmacht darstellt, die der Eigentümer im Wege der Selbsthilfe beseitigen darf, in dem er den Pkw abschleppen lässt. Dabei beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Eigentümers, also des Beklagten, nicht nur auf die bloßen Abschleppkosten, sondern auch auf die Vorbereitungen zum Abschleppen, wie Halteranfrage und Beschaffung eines Abschleppwagens.
Die Gemeinkosten für die Überwachung des Parkplatzes ist von dem Schadensersatzanspruch des Eigentümers dagegen nicht erfasst.

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