Alles zum Verkehrsrecht,Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verkehrsunfall usf. von Rechtsanwalt Christoph Strieder, Solingen, Leverkusen, auch bundesweit tätig.
Dienstag, 21. April 2009
Anwaltskosten der Deckungsanfrage erstattungsfähig
Dass die Anwaltskosten für eine Deckungsanfrage als Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung erstattungsfähig sind, meint das Amtsgerichts Hersbruck - Aktenzeichen: 3 C 1322/08 - vom 25.11.2008 . Die Anfrage der Deckung für einen rechtsfall bei der Rechtsschutzversicherung des Mandanten stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar, will heißen: diese muss eigentlich gesondert vergütet werden. Solche Kosten kann der Unfallgeschädigte aber ggf. ebenso, wie die Reparaturkosten usf. seines Fahrzeugs gegenüber dem Unfallverursache und vor allem der Haftpflichtversicherung geltend machen. Nach dem o.g. Urteil ergibt sich dies, weil der Haftpflichtversicherer mit der Regulierung in Verzug war. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de
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