Dienstag, 7. April 2009

Mit dem Auto über den Haufen

Einen Radfahrer mit einem Pkw (oder einem sonstigen Fahrzeug) absichtlich, also vorsätzlich umzufahren, ist nicht nur unschicklich, sondern noch dazu eine Straftat, was naheliegend ist. Zivilrechtlich ist neben der strafrechtlichen Verurteilung auch mit einem erhöhten Schmerzensgeld zu rechnen. Schlussendlich muss der Kfz-Fahrer dann auch noch damit rechnen, den gesamten Schaden alleine tragen zu müssen, also ohne tatkräftige Unterstützung seiner Kfz-Haftpflichtversicherung (so entschieden zum Beispiel vom OLG Saarland, AZ. 4 U 276/07). Bei einer bloß fahrlässigen Verletzung des Radfahrers trifft dies übrigens nicht zu. Ob nach neuer Rechtslage bei einem grob fahrlässigen Vorgehen des Autofahrers etwas anderes gelten würde, hängt sicherlich sehr vom Einzelfall ab und sollte in jedem Fall von Fachleuten rechtlich geprüft und gegebenenfalls durchgesetzt werden. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen