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Alles zum Verkehrsrecht,Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verkehrsunfall usf. von Rechtsanwalt Christoph Strieder, Solingen, Leverkusen, auch bundesweit tätig.
Samstag, 31. Oktober 2009
Fahrbereit und TÜV-geprüfter Autoschrott
Wer ein Fahrzeug mit den Worten fahrbereit verkauft, und einen Hinweis  auf den laufenden TÜV gibt, steht dafür ein, dass das verkaufte Fahrzeug  auch verkehrssicher ist. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dem  Verkäufer dann auch nicht weiter (OLG Hamm, AZ 28 U 42/09). Das  Oberlandesgericht sprach dem Käufer Gewährleistungsrechte zu, da der  Gewährleistungsausschluss durch die eindeutige Beschreibung der  Verkehrssicherheit nicht auf diese Eigenschaft beziehen konnte.
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