Das Amtsgericht Strausberg (v. 12.08.2008 - Az.: 14 OWi 271 Js - Owi 46794/07 (735/07) verneint dies. Das Amtsgericht meint tatsächlich, dass eine Messung auch dann verwertbar ist, wenn der Messbeamte so viel Freude an seiner Arbeit hat, dass er sie über seine Arbeitszeit hinaus unter Verstoß gegen § 3 Arbeitszeitgesetz durchührte. Das Gesetz diene dem Schutz der Arbeitnehmer und nicht dem Interesse desjenigen, der eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht. Das Gericht meinte zudem, dass die Tatsache, dass der Messbeamte ersichtlich Freude an seiner Arbeit habe und - wie vorliegend- im Falle von zahlreichen Messerfolgen seine Arbeitszeit überziehe, keinen Anlass gebe, an seiner Zuverlässigkeit und Sorgfalt zu zweifeln. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de
Alles zum Verkehrsrecht,Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verkehrsunfall usf. von Rechtsanwalt Christoph Strieder, Solingen, Leverkusen, auch bundesweit tätig.
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Mittwoch, 18. März 2009
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