Vorsicht beim unberechtigten Parken auf
einem Supermarktparkplatz, das könnte für Sie teuer werden! In dem vorliegenden
Fall des BGH stellte die Klägerin ihren Pkw unberechtigt auf einen
Supermarktplatz ab und wurde daraufhin von dem Eigentümer des Supermarktes
abgeschleppt, der zur Herausgabe des Pkw eine „Abschleppgebühr“ forderte. Im
späteren Gerichtsverfahren forderte die Klägerin die Herausgabe ihres Pkw Zug
um Zug gegen die Zahlung einer verringerten Abschleppgebühr an den Beklagten
und der Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung. Der BGH lehnte dies
mit der Begründung ab, dass das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeuges eine
verbotene Eigenmacht darstellt, die der Eigentümer im Wege der Selbsthilfe
beseitigen darf, in dem er den Pkw abschleppen lässt. Dabei beschränkt sich der
Schadensersatzanspruch des Eigentümers, also des Beklagten, nicht nur auf die
bloßen Abschleppkosten, sondern auch auf die Vorbereitungen zum Abschleppen,
wie Halteranfrage und Beschaffung eines Abschleppwagens.
Die Gemeinkosten für die Überwachung des Parkplatzes ist von dem
Schadensersatzanspruch des Eigentümers dagegen nicht erfasst.
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