Der BGH hat
entschieden:
Radfahrer
haben auch ohne Helm vollen Anspruch auf Schadensersatz!
Ist ein
Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, hat er auch dann vollen
Anspruch auf Schadensersatz, wenn er keinen Helm getragen hat, so der BGH in
seinem Urteil vom 16.06.2014, Az. VI ZR 281/13.
Das Tragen
eines Schutzhelms sei für Radfahrer nicht vorgeschrieben, so die Richter in
Karlsruhe.
Die Entscheidung ist allerdings schwer nachvollziehbar. Ein Mitverschulden setzt in der Regel im Zivilrecht nicht eine rechtliche Verpflichtung, einen Schaden zu verhindern voraus, sondern lediglich, das übliche, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines möglichen Schadens nicht ergriffen werden. dass gerade ungeschützten Radfahrern im Straßenverkehr erhebliche Körperschäden drohen, ist jedem Radfahrer bewusst. Nach der Entscheidung des BGH sollte allerdings der Gesetzgeber nachbessern (Rechtsanwalt Christoph Strieder).
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