Standzeiten von Fahrzeugen sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Lange Standzeiten werden vom Käufer häufig als Mangel empfunden. Beim Neufahrzeugen lässt sich dies auch o.W. nachvollziehen, da einer gewissen Standzeit sicherlich sehr fraglich ist, ob ein Fahrzeug noch als neu angesehen werden kann. Bei Gebrauchtwagen hat jedenfalls der BGH entschieden, dass es dem Käufer eines Gebrauchtwagens i.d.R. nicht auf den Zeitablauf sondern einzig darauf ankommt, unter welchen Bedingungen das Fahrzeug abgestellt war. hat das Fahrzeug kein Mangel, der auf die Standzeit zurückzuführen ist, kann allein in der Dauer der Standzeit noch kein Mangel gesehen werden. Das Fahrzeug kann sogar besser seien, als gleich alte Fahrzeuge ohne Standzeit. Wie immer gilt: entscheidend ist der Einzelfall (Strieder, Rechtsanwälte, Solingen Leverkusen).
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